Reinigung Abwasser

Abwasser chemische ReinigungDie zentrale Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) schreibt für chemische Reinigungen strenge Grenzwerte für adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) vor. Zu den AOX zählt auch die sehr häufig in chemischen Reinigungen eingesetzte Chemikalie Tetrachlorethen (früher oft Perchloräthylen genannt). Das Gefährdungspotenzial von Tetrachlorethen für Mensch und Umwelt wurde viele Jahre unterschätzt. Tetrachlorethen kann sich im Fettgewebe von Menschen und Tieren ansammeln und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken.

Die chronische Aufnahme über die Nahrung oder die Atemluft kann zu schweren Nieren- und Leberschäden führen. Tetrachlorethen durchdringt selbst dickere Betondecken und wird in der Umwelt nicht oder nur sehr schwer abgebaut. Chemische Reinigungen müssen einen hohen technischen und finanziellen Aufwand treiben, um die Grenzwerte für Tetrachlorethen bzw. AOX im Abwasser und der Atemluft des Arbeitsplatzes einzuhalten.

Fakten AOX chemische Reinigung

  • In chemischen Reinigungen wird vielfach das AOX Tetrachlorethen als Lösungsmittel eingesetzt.
  • Tetrachlorethen ist gesundheitsschädlich.
  • Sicherheitsabscheider oder Aktivkohlefilter können AOX aus dem Abwasser von Reinigungen entfernen.
  • Abwasserbehandlungsanlagen für chemische Reinigungen sind vielfach von der Genehmigungspflicht freigestellt.

AOX-Konzentration im Abwasser von chemischen Reinigungen verringern

Weit verbreitet sind in chemischen Reinigungen Sicherheitsabscheider, die nach dem Schwerkraftprinzip Lösungsmittel wie Tetrachlorethen (höhere Dichte als Wasser) aus dem Abwasser abscheiden. Der Sicherheitsabscheider dient in chemischen Reinigungen auch als letzte Barriere bei der versehentlichen Freisetzung von größeren Mengen an chemischen Lösungsmitteln. Aktivkohlefilter sind ein weiteres Verfahren, um die Grenzwerte der Abwasserverordnung für chemische Reinigungen einzuhalten. Hier werden AOX von der sehr großen Oberfläche der Aktivkohle absorbiert.

Nachteil der Aktivkohlefilter ist, dass diese relativ häufig ausgetauscht werden müssen. Chemische Reinigungen können den Gehalt an AOX im Abwasser auch durch sogenannte Stripverfahren senken. Bei Stripverfahren wird das kontaminierte Abwasser von Luft durchströmt. AOX wie Tetrachlorethen gehen dabei in die Luft über, welche anschließend über einen Aktivkohlefilter gereinigt wird. Ein weiteres Verfahren zur Abwasserbehandlung von chemischen Reinigungen sind Extraktions- und Sorptionsanlagen, die Schadstoffe an Extraktionsmittel auf Paraffinölbasis binden.[1]

Sind Anlagen wie Sicherheitsabscheider für Reinigungen genehmigungspflichtig?

Die Genehmigungspflichten für einzelne technische Anlagen der Abwasserbehandlung von chemischen Reinigungen werden über Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Grundsätzlich unterliegen alle Anlagen zur Abwasserbehandlung der Genehmigungspflicht. Viele Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen lösen Kontaktwasseraufbereitungsanlagen für chemische Reinigungen aber durch Freistellungsverordnungen aus der Genehmigungspflicht.

✅ Die Indirekteinleitung (Einleitung in die Kanalisation) von Abwasser aus chemischen Reinigungen muss dagegen in allen Bundesländern und Kommunen beantragt werden:

» Beispielantrag der Stadt Osnabrück:

Welche Abwasser-Parameter sind nach der Abwasserverordnung für Reinigungen relevant?

Die Abwasserverordnung schreibt für chemische Reinigungen nur einen Grenzwert für den Summenparameter AOX (adsorbierbare organisch gebundene Halogene) vor. In den Parameter geht auch das vielfach verwendete Reinigungs- und Lösungsmittel Tetrachlorethen ein. Die Grenzwerte richten sich dabei teilweise nach der Größe der eingesetzten Maschinen (unter 50 kg Füllkapazität oder über 50 kg Füllkapazität). Die folgende Tabelle fasst die Grenzwerte zusammen[2]:

  • Füllkapazität der Maschinen bis 50 kg - Grenzwert AOX: 0,5 mg/l
  • Füllkapazität der Maschinen mehr als 50 kg- Grenzwert AOX: 0,5 mg/l sowie bei 1-Stunden-Fracht von AOX bezogen auf die Füllkapazität der Maschinen aus der Stichprobe und der 1-Stunden-Wassermenge: 0,25 mg/kg

 

Referenzen:
[1] Untere Wasserbehörde Rhein-Erft-Kreis, „Einleitung von lösemittelhaltigem Kontaktwasser aus Chemischreinigungen in öffentliche Abwasseranlagen“
[2] Abwasserverordnung, „Anhang 52 Chemischreinigung“

Die zentrale Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) schreibt für chemische Reinigungen strenge Grenzwerte für adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) vor. Zu den AOX zählt auch die sehr... mehr erfahren »
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Abwasser chemische ReinigungDie zentrale Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) schreibt für chemische Reinigungen strenge Grenzwerte für adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) vor. Zu den AOX zählt auch die sehr häufig in chemischen Reinigungen eingesetzte Chemikalie Tetrachlorethen (früher oft Perchloräthylen genannt). Das Gefährdungspotenzial von Tetrachlorethen für Mensch und Umwelt wurde viele Jahre unterschätzt. Tetrachlorethen kann sich im Fettgewebe von Menschen und Tieren ansammeln und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken.

Die chronische Aufnahme über die Nahrung oder die Atemluft kann zu schweren Nieren- und Leberschäden führen. Tetrachlorethen durchdringt selbst dickere Betondecken und wird in der Umwelt nicht oder nur sehr schwer abgebaut. Chemische Reinigungen müssen einen hohen technischen und finanziellen Aufwand treiben, um die Grenzwerte für Tetrachlorethen bzw. AOX im Abwasser und der Atemluft des Arbeitsplatzes einzuhalten.

Fakten AOX chemische Reinigung

  • In chemischen Reinigungen wird vielfach das AOX Tetrachlorethen als Lösungsmittel eingesetzt.
  • Tetrachlorethen ist gesundheitsschädlich.
  • Sicherheitsabscheider oder Aktivkohlefilter können AOX aus dem Abwasser von Reinigungen entfernen.
  • Abwasserbehandlungsanlagen für chemische Reinigungen sind vielfach von der Genehmigungspflicht freigestellt.

AOX-Konzentration im Abwasser von chemischen Reinigungen verringern

Weit verbreitet sind in chemischen Reinigungen Sicherheitsabscheider, die nach dem Schwerkraftprinzip Lösungsmittel wie Tetrachlorethen (höhere Dichte als Wasser) aus dem Abwasser abscheiden. Der Sicherheitsabscheider dient in chemischen Reinigungen auch als letzte Barriere bei der versehentlichen Freisetzung von größeren Mengen an chemischen Lösungsmitteln. Aktivkohlefilter sind ein weiteres Verfahren, um die Grenzwerte der Abwasserverordnung für chemische Reinigungen einzuhalten. Hier werden AOX von der sehr großen Oberfläche der Aktivkohle absorbiert.

Nachteil der Aktivkohlefilter ist, dass diese relativ häufig ausgetauscht werden müssen. Chemische Reinigungen können den Gehalt an AOX im Abwasser auch durch sogenannte Stripverfahren senken. Bei Stripverfahren wird das kontaminierte Abwasser von Luft durchströmt. AOX wie Tetrachlorethen gehen dabei in die Luft über, welche anschließend über einen Aktivkohlefilter gereinigt wird. Ein weiteres Verfahren zur Abwasserbehandlung von chemischen Reinigungen sind Extraktions- und Sorptionsanlagen, die Schadstoffe an Extraktionsmittel auf Paraffinölbasis binden.[1]

Sind Anlagen wie Sicherheitsabscheider für Reinigungen genehmigungspflichtig?

Die Genehmigungspflichten für einzelne technische Anlagen der Abwasserbehandlung von chemischen Reinigungen werden über Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Grundsätzlich unterliegen alle Anlagen zur Abwasserbehandlung der Genehmigungspflicht. Viele Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen lösen Kontaktwasseraufbereitungsanlagen für chemische Reinigungen aber durch Freistellungsverordnungen aus der Genehmigungspflicht.

✅ Die Indirekteinleitung (Einleitung in die Kanalisation) von Abwasser aus chemischen Reinigungen muss dagegen in allen Bundesländern und Kommunen beantragt werden:

» Beispielantrag der Stadt Osnabrück:

Welche Abwasser-Parameter sind nach der Abwasserverordnung für Reinigungen relevant?

Die Abwasserverordnung schreibt für chemische Reinigungen nur einen Grenzwert für den Summenparameter AOX (adsorbierbare organisch gebundene Halogene) vor. In den Parameter geht auch das vielfach verwendete Reinigungs- und Lösungsmittel Tetrachlorethen ein. Die Grenzwerte richten sich dabei teilweise nach der Größe der eingesetzten Maschinen (unter 50 kg Füllkapazität oder über 50 kg Füllkapazität). Die folgende Tabelle fasst die Grenzwerte zusammen[2]:

  • Füllkapazität der Maschinen bis 50 kg - Grenzwert AOX: 0,5 mg/l
  • Füllkapazität der Maschinen mehr als 50 kg- Grenzwert AOX: 0,5 mg/l sowie bei 1-Stunden-Fracht von AOX bezogen auf die Füllkapazität der Maschinen aus der Stichprobe und der 1-Stunden-Wassermenge: 0,25 mg/kg

 

Referenzen:
[1] Untere Wasserbehörde Rhein-Erft-Kreis, „Einleitung von lösemittelhaltigem Kontaktwasser aus Chemischreinigungen in öffentliche Abwasseranlagen“
[2] Abwasserverordnung, „Anhang 52 Chemischreinigung“

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