Mineralölhaltiges Abwasser
Abwasser in der Tankstelle, Auto-Werkstatt, Auto Waschanlage
Bei dem Betrieb von Tankstellen, Auto-Werkstätten oder Auto-Waschanlagen fallen mineralölhaltige Abwässer in größeren Mengen an. Daher müssen zum Beispiel Tankstellen ihre Abwässer vor der Einleitung in die Kanalisation (Indirekteinleitung) durch einen Ölabscheider von mineralölhaltigem Abwasser trennen. Gewerbliches Abwasser, dass mit Leichtflüssigkeiten (Schmieröl, Benzin, Diesel etc.) verunreinigt ist, darf auf keinen Fall direkt in Gewässer eingeleitet werden, da es dort schwere Umweltschäden verursachen würde.
➨ Auch wenn ein Ölabscheider Abwasser zum größten Teil von Leichtflüssigkeiten reinigt, können andere Chemikalien und Schadstoffe in dem Wasser verbleiben. Daher muss gewerbliches Abwasser nach dem Passieren eines Ölabscheiders weiteren Reinigungsstufen unterzogen werden und darf nicht etwa direkt in Regenrückhaltebecken oder Flüsse eingeleitet werden.
Fakten gewerbliches Abwasser von Tankstellen, Auto-Werkstätten und Auto-Waschanlagen
- Für mineralölhaltiges Abwasser sind Ölabscheider vorgeschrieben.
- Leichtflüssigkeiten können Grundwasser und Gewässer verseuchen.
- Ölabscheider unterliegen der Genehmigungspflicht.
- Ölabscheider müssen regelmäßig nach speziellen DIN-Normen gewartet werden.
Sind Ölabscheider für Tankstellen genehmigungspflichtig?
Die Pflicht zum Einsatz von Ölabscheidern bei Tankstellen, Autowerkstätten oder Auto-Wachanlagen ergibt sich unter anderem aus den Generalparagraphen 23 und 62 des zentralen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).[1] Ölabscheider unterliegen weiterhin vor ihrer Inbetriebnahme einer Genehmigungspflicht. Einzelne Normen für eine erfolgreiche Genehmigung legen Bundesländer und Aufsichtsbehörden jedoch teilweise ein Eigenregie fest. So muss zum Beispiel in der Stadt Düsseldorf bereits 6 Wochen vor Einbau eines Abscheiders eine Genehmigung eingeholt werden.[2]
Einige Länder stellen auch sogenannte „Vollzugshinweise“ zum Betrieb und zur Einhaltung der Vorschriften bereit: z.B.
» Niedersachsen: Vollzugshinweis Abwasser
✅ Vor der Inbetriebnahme müssen Abscheider für mineralölhaltiges Abwasser grundsätzlich einer Generalinspektion durch von der Aufsichtsbehörde autorisiertes Fachpersonal unterzogen werden. Weiterhin müssen Ölabscheider für gewerbliche Abwässer monatlichen Kontrollen und halbjährlichen Wartungen unterzogen werden. Die genauen Vorgehensweisen bei Kontrollen und Wartungen sind unter anderem in der DIN 1999-100/200 vorgeschrieben.
Was kostet ein Ölabscheider für gewerbliches Abwasser?
➨ Die Kosten für eine komplette Ölabscheide-Anlage können für einen kleineren Betrieb durchaus 25.000 Euro betragen. Dazu kommen nach Kosten für Schulungen des Wartungspersonals und regelmäßige Wartungen. Alle 5 Jahre vorgeschriebene Generalinspektionen durch Fachbetriebe können zusätzlich mehrere hundert Euro kosten. Für eine reine Dichtigkeitsprüfung von Rohrleitungen werden etwa 150 Euro berechnet.
Welche Parameter müssen bei mineralölhaltigen Abwässern kontrolliert werden?
Für eine Direkteinleitung von mineralölhaltigen Abwässern in Gewässer sind nach der zentralen Abwasserverordnung (AbwV) grundsätzlich die Parameter CSB (chemischer Sauerstoffbedarf) und BSB5 relevant. Bei einem Abwasseranfall von über 1 m³ pro Tag ist auch der Gehalt an Kohlenwasserstoffen relevant. Mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtes Abwasser von Tankstellen, Auto-Waschanlagen oder Autowerkstätten darf nach der AbwV keine Wasch- und Reinigungsmittel enthalten, die die Reinigungsleistung von Ölabscheidern vermindern oder verhindern.
Die AbwV schreibt hier explizit „abscheidefreundliche Wasch- und Reinigungsmittel“ vor.[3] Kommunen und Städte haben vielfach lokale Abwasserverordnungen Vorschriften und Grenzwerte für die Einleitung von gewerblichen Abwässern in die Kanalisation (Indirekteinleitung) erlassen. Auskünfte über lokale Vorschriften erteilen Innungen, Handelskammern und Behörden.
Grenzwerte für mit Leichtflüssigkeiten verunreinigtes Abwasser:
- CSB (mg/l): 150 (nach AbwV)
- BSB5 (mg/l): 40 (nach AbwV)
- Gehalt an Kohlenwasserstoffen (mg/l): 20 (nach AbwV) nur für Anlangen mit mehr als 1 m³ Abwasser/Tag)
- Kohlenwasserstoffindex (mg/l): 20 (typischer Wert in kommunaler Verordnung)
- Waschtemperatur (° C): nicht über 60 ° (typischer Wert in kommunaler Verordnung)
Referenzen:
[1] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, „A-10.3 Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten“
[2] Stadt Düsseldorf, „Abscheideranlagen“
[3] Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz AbwV, „Anhang 49 Mineralölhaltiges Abwasser“
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