Abwasser in der Metallverarbeitung

Metallbearbeitung Abwasseranalyse PflichtDurch die Metallbearbeitung wird das Abwasser mit den unterschiedlichsten Schadstoffen belastet. Bei der spanenden Bearbeitung, beim Schleifen oder Entfetten können unter anderem Kohlenwasserstoffe, Laugen, Tenside, Phosphate und Säuren in das Abwasser gelangen.

Laugen und Säuren können zu Korrosion in Rohrleitungen und anderen technischen Einrichtungen führen. Außerdem verändern sie den pH-Wert des Ausgangswassers. Wichtige Mikroorganismen in Klärwerken und Gewässern sind jedoch nur bei pH-Werten um 7 lebens- bzw. „arbeitsfähig“.

Bei der Metallbearbeitung wird Abwasser auch vielfach mit giftigen Schwermetallen (z. B. beim Schleifen) belastet. Schwermetalle reichern sich in der Umwelt und im Klärschlamm an und gelten daher als besonders problematisch. Die Abwasserverordnung des Bundes und kommunale Abwasserverordnungen schreiben für die Einleitung von Abwässern der Metallverarbeitung in Gewässer und die Kanalisation relativ strenge Grenzwerte vor. Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann meist nur durch betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen erreicht werden.

✅ Fakten Abwasser Metallbearbeitung

  • Bei der Metallbearbeitung fallen besonders giftige Stoffe wie Schwermetalle an.
  • Anlagen zur Abwasserbehandlung der Metallbearbeitung sind genehmigungspflichtig.
  • Die Abwasserverordnung schreibt unter anderem Grenzwerte für Schwermetalle und Kohlenwasserstoffe vor.

 

Sind Anlagen zur Behandlung von Abwasser der Metallbearbeitung genehmigungspflichtig?

Die allermeisten in Betrieben der Metallbearbeitung eingesetzten Anlagen zur Behandlung von Abwasser unterliegen einer Genehmigungspflicht. Darunter fallen zum Beispiel Emulsionsspaltanlagen, Neutralisationsanlagen, Ultrafiltrationsanlagen und Ionenaustauscher. Teilweise weichen die Regelungen für die Genehmigungspflicht aber in den einzelnen Bundesländern oder Kommunen ab. Für die Einleitung von Abwasser der Metallbearbeitung in Gewässer (Direkteinleitung) oder die Kanalisation (Indirekteinleitung) ist fast in allen Kommunen und Städten eine Genehmigung einzuholen. Der Antrag für die Genehmigung muss meistens auch Angaben über die Behandlung des Abwassers enthalten.

» Hier ein beispielhafter Antrag auf Indirekteinleitung von Abwasser der Metallverarbeitung der Stadt Krefeld

Wie können Abwässer der Metallbearbeitung von Schadstoffen befreit werden?

Um die Grenzwerte der Abwasserverordnung und kommunale Vorschriften zu erfüllen, müssen viele Betriebe der Metallverarbeitung einen hohen technischen und finanziellen Aufwand treiben. Mit Laugen und Säuren belastete Abwässer der Metallbearbeitung können durch Neutralisationsanlagen in einen relativ neutralen pH-Wert-Bereich gebracht werden. Bei Säuren arbeiten die Neutralisationsanlagen zum Beispiel mit Kalk. Beim Schleifen und Bohren verwendete Emulsionen können durch Emulsionsspaltanlagen in Wasser und Chemikalien aufgespalten werden. Die Chemikalien können dann entsorgt oder wiederverwendet werden. Schwermetalle werden aus Abwässern der Metallbearbeitung durch Ionenaustauscher entfernt.

Welche Parameter sind nach der Abwasserverordnung für die Metallverarbeitung relevant?

Die zentrale Abwasserverordnung fordert für die Direkteinleitung in Gewässer je nach Art der Metallverarbeitung (Galvanik, Härterei, Gleitschleiferei etc.) teilweise verschiedene Grenzwerte. Häufig können sich an abfiltrierbaren Stoffen giftige Schwermetalle binden. Wichtige einzuhaltende Parameter für die Direkteinleitung in Gewässer sind unter anderem der Gehalt an Eisen (3 mg/l), Aluminium (2 – 3 mg/l), Fluorid (20 – 50 mg/l), Cadmium (0,1 – 0,2 mg/l), Nickel (0,5 mg/l) und Arsen (0,1 mg/l). Auch der pH-Werte sollte bei den metallverarbeitenden Betrieben getestet werden.
Für den Ort des Anfalls (relevant auch für Indirekteinleitung in die Kanalisation) fordert die Abwasserverordnung für die Metallverarbeitung lediglich Grenzwerte für leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (0,1 mg/l), Quecksilber (0,05 mg/l) und Cadmium (0,2 mg/l). Weiterhin darf das Abwasser kein EDTA (Ethylendiamintetraacetat) enthalten.[1]

Eine Übersicht über typische Anforderungen von kommunalen Abwassersatzungen (Einleitung in die Kanalisation) für Abwasser der Metallbearbeitung[2]:

  • pH-Wert: 6,5 – 10,0
  • Temperatur: max. 35 °C
  • absetzbare Stoffe: 10 ml/l
  • Kohlenwasserstoffe: 20 mg/l
  • Sulfat: 600 mg/l
  • Stickstoff aus Ammonium und Ammoniak: 100 mg/l
  • Lösemittel wie Ethanol: 2 g/l

 

Referenzen:
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: „Abwasserverordnung Anhang 40 Metallbearbeitung, Metallverarbeitung“
[2] Land Baden-Württemberg, „Abwasserbehandlung“

Durch die Metallbearbeitung wird das Abwasser mit den unterschiedlichsten Schadstoffen belastet. Bei der spanenden Bearbeitung, beim Schleifen oder Entfetten können unter anderem... mehr erfahren »
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Abwasser in der Metallverarbeitung

Metallbearbeitung Abwasseranalyse PflichtDurch die Metallbearbeitung wird das Abwasser mit den unterschiedlichsten Schadstoffen belastet. Bei der spanenden Bearbeitung, beim Schleifen oder Entfetten können unter anderem Kohlenwasserstoffe, Laugen, Tenside, Phosphate und Säuren in das Abwasser gelangen.

Laugen und Säuren können zu Korrosion in Rohrleitungen und anderen technischen Einrichtungen führen. Außerdem verändern sie den pH-Wert des Ausgangswassers. Wichtige Mikroorganismen in Klärwerken und Gewässern sind jedoch nur bei pH-Werten um 7 lebens- bzw. „arbeitsfähig“.

Bei der Metallbearbeitung wird Abwasser auch vielfach mit giftigen Schwermetallen (z. B. beim Schleifen) belastet. Schwermetalle reichern sich in der Umwelt und im Klärschlamm an und gelten daher als besonders problematisch. Die Abwasserverordnung des Bundes und kommunale Abwasserverordnungen schreiben für die Einleitung von Abwässern der Metallverarbeitung in Gewässer und die Kanalisation relativ strenge Grenzwerte vor. Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann meist nur durch betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen erreicht werden.

✅ Fakten Abwasser Metallbearbeitung

  • Bei der Metallbearbeitung fallen besonders giftige Stoffe wie Schwermetalle an.
  • Anlagen zur Abwasserbehandlung der Metallbearbeitung sind genehmigungspflichtig.
  • Die Abwasserverordnung schreibt unter anderem Grenzwerte für Schwermetalle und Kohlenwasserstoffe vor.

 

Sind Anlagen zur Behandlung von Abwasser der Metallbearbeitung genehmigungspflichtig?

Die allermeisten in Betrieben der Metallbearbeitung eingesetzten Anlagen zur Behandlung von Abwasser unterliegen einer Genehmigungspflicht. Darunter fallen zum Beispiel Emulsionsspaltanlagen, Neutralisationsanlagen, Ultrafiltrationsanlagen und Ionenaustauscher. Teilweise weichen die Regelungen für die Genehmigungspflicht aber in den einzelnen Bundesländern oder Kommunen ab. Für die Einleitung von Abwasser der Metallbearbeitung in Gewässer (Direkteinleitung) oder die Kanalisation (Indirekteinleitung) ist fast in allen Kommunen und Städten eine Genehmigung einzuholen. Der Antrag für die Genehmigung muss meistens auch Angaben über die Behandlung des Abwassers enthalten.

» Hier ein beispielhafter Antrag auf Indirekteinleitung von Abwasser der Metallverarbeitung der Stadt Krefeld

Wie können Abwässer der Metallbearbeitung von Schadstoffen befreit werden?

Um die Grenzwerte der Abwasserverordnung und kommunale Vorschriften zu erfüllen, müssen viele Betriebe der Metallverarbeitung einen hohen technischen und finanziellen Aufwand treiben. Mit Laugen und Säuren belastete Abwässer der Metallbearbeitung können durch Neutralisationsanlagen in einen relativ neutralen pH-Wert-Bereich gebracht werden. Bei Säuren arbeiten die Neutralisationsanlagen zum Beispiel mit Kalk. Beim Schleifen und Bohren verwendete Emulsionen können durch Emulsionsspaltanlagen in Wasser und Chemikalien aufgespalten werden. Die Chemikalien können dann entsorgt oder wiederverwendet werden. Schwermetalle werden aus Abwässern der Metallbearbeitung durch Ionenaustauscher entfernt.

Welche Parameter sind nach der Abwasserverordnung für die Metallverarbeitung relevant?

Die zentrale Abwasserverordnung fordert für die Direkteinleitung in Gewässer je nach Art der Metallverarbeitung (Galvanik, Härterei, Gleitschleiferei etc.) teilweise verschiedene Grenzwerte. Häufig können sich an abfiltrierbaren Stoffen giftige Schwermetalle binden. Wichtige einzuhaltende Parameter für die Direkteinleitung in Gewässer sind unter anderem der Gehalt an Eisen (3 mg/l), Aluminium (2 – 3 mg/l), Fluorid (20 – 50 mg/l), Cadmium (0,1 – 0,2 mg/l), Nickel (0,5 mg/l) und Arsen (0,1 mg/l). Auch der pH-Werte sollte bei den metallverarbeitenden Betrieben getestet werden.
Für den Ort des Anfalls (relevant auch für Indirekteinleitung in die Kanalisation) fordert die Abwasserverordnung für die Metallverarbeitung lediglich Grenzwerte für leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (0,1 mg/l), Quecksilber (0,05 mg/l) und Cadmium (0,2 mg/l). Weiterhin darf das Abwasser kein EDTA (Ethylendiamintetraacetat) enthalten.[1]

Eine Übersicht über typische Anforderungen von kommunalen Abwassersatzungen (Einleitung in die Kanalisation) für Abwasser der Metallbearbeitung[2]:

  • pH-Wert: 6,5 – 10,0
  • Temperatur: max. 35 °C
  • absetzbare Stoffe: 10 ml/l
  • Kohlenwasserstoffe: 20 mg/l
  • Sulfat: 600 mg/l
  • Stickstoff aus Ammonium und Ammoniak: 100 mg/l
  • Lösemittel wie Ethanol: 2 g/l

 

Referenzen:
[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: „Abwasserverordnung Anhang 40 Metallbearbeitung, Metallverarbeitung“
[2] Land Baden-Württemberg, „Abwasserbehandlung“

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