Wartung Kleinkläranlagen
Für die Wartung von Kleinkläranlagen werden zwischen Betreibern und Wartungsfirmen meist Wartungsverträge geschlossen, die neben der eigentlichen Wartung oft auch die Entsorgung von Klärschlamm und Laboranalysen regeln. Ohne eine regelmäßige Wartung kann nicht ausreichend geklärtes Abwasser in die Umwelt gelangen. Für daraus resultierende Umweltschäden kann der Betreiber einer Kleinkläranlage haftbar gemacht werden.
➨ Die Wartung von Kleinkläranlagen durch spezialisierte Firmen ist von den kommunalen Wasserbehörden vorgeschrieben. Die allermeisten Kleinkläranlagen erfordern eine 1 – 3-malige Wartung pro Jahr.
Fakten Wartung von Kleinkläranlagen
- Die Wartung von Kleinkläranlagen ist durch die Abwasserbehörden vorgeschrieben.
- Die meisten Kleinkläranlagen müssen zweimal im Jahr gewartet werden.
- Pflanzenkläranlagen und Tropfkörperanlagen sind besonders günstig in der Wartung.
- Die unterschiedlichen Wartungskosten bestimmen auf lange Sicht den Preis der Kleinkläranlage.
- Abwasseranalysen regelmäßig durchführen
Welche Punkte sollte ein Vertrag mit einer Wartungsfirma für Kleinkläranlagen enthalten?
In einem Vertrag mit einer Wartungsfirma für Kleinkläranlagen sollten unter anderem die folgenden Punkte schriftlich niedergelegt sein: Vertragsdauer, Kündigungsmodalitäten, Kosten der Wartung, Typ, Größe und Standort der Kläranlage, genaue Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten, Häufigkeit der Wartung und Regelung für Kostenübernahme bei defekten Teilen (Verschleiß, Garantie?). Kommunalen Wasserbehörden müssen in regelmäßigen Abständen Protokolle über die Wartung der Anlage vorgelegt werden.
Für die Übermittlung dieser Protokolle benötigen Wartungsfirmen eine schriftliche Vollmacht bzw. Erlaubnis des Betreibers. Wartungsfirmen für Kleinkläranlagen müssen in einigen Kommunen und Städten extra zertifiziert werden (z. B. in Hamburg), damit die Wartung von den Behörden anerkannt wird.[1]
Welche konkreten Arbeiten werden bei der Wartung von Kleinkläranlagen durchgeführt?
Die allermeisten modernen Kläranlagen müssen zweimal im Jahr nach DIN 4261 gewartet werden. Bei der Wartung von Kleinkläranlagen werden unter anderem folgende Arbeiten durchgeführt: umfassende optische Begutachtung der Kläranlage, Funktionskontrolle aller Maschinen und Bauteile, Prüfung der Belüftung (nicht bei Pflanzenkläranlagen), Kontrolle der Steuerung und Messung des Schlammspiegels. Zu einer Wartung gehört auch die Entnahme von Proben des Zulaufes und des Ablaufes.
Diese Proben werden dann in einem Umweltlabor untersucht. Wichtige Parameter sind der chemische und biochemische Sauerstoffbedarf (CSB und BSB5). Die Grenzwerte liegen bei 150 mg/l (CSB) und 40 mg/l (BSB5). Während der Wartung von Kleinkläranlagen wird auch das vom Betreiber zu führende Betriebstagebuch eingesehen, in dem etwaige Störungen, Reparaturen oder besondere Vorkommnisse notiert werden. Am Ende der Wartung muss von der Wartungsfirma der Kleinkläranlage ein Wartungsprotokoll erstellt werden.[2]
➨
Eine Liste mit zertifizierten Wartungsfirmen für Kleinkläranlagen
bieten die Webseiten der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft.
Navigieren Sie hierzu zu den jeweiligen Landesverbänden.
» Hier gehts zur Website der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft - Landesvernände
Die Wartungskosten bestimmen maßgeblich den Preis der Kleinkläranlage
✅ Die Anschaffungskosten einer Kleinkläranlage beginnen bei 6.000 Euro. Die Preise von Kleinkläranlagen sind bei gleicher Reinigungsleistung für die verschiedenen Typen relativ gleich. Bei den Kosten der Kleinkläranlagen für die Wartung ergeben sich jedoch erhebliche Unterschiede. Mit nur 150 Euro jährlich verursachen Pflanzenkläranlagen und Biofiltrationsanlagen die geringsten jährlichen Wartungskosten. SBR-Kleinkläranlagen und Tropfkörperanlagen generieren hohe jährliche Wartungskosten von 350 Euro. Im Mittelfeld liegen Festbettanlagen mit 200 Euro. Über einen Zeitraum von 15 Jahren kann der „Preis“ einer Kleinkläranlage also allein bei den Wartungskosten um 3.000 Euro differieren.
Zukünftige Betreiber von Kleinkläranlagen sollten sich also ausgiebig von unabhängigen Experten beraten lassen. Beispielsweise bei einer Membranfiltration von Abwasser muss damit gerechnet werden, dass die Wartung häufig im Jahr durchgeführt werden muss (mindestens dreimal im Jahr).
Referenzen:
[1] Stadt Hamburg, „Zulassung von Fachbetrieben für die Wartung von Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen)“
[2] Stadt Münster, „Kleinkläranlagen Wartung durch Fachbetrieb“
CSB-BSB Abwasseranalyse
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Analyse auf CSB und BSB
✔️ z.B. für Eigenkontrolle bei Kleinkläranlagen
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