Planung & Einbau

Planung einer KleinkläranlageBei der Planung von Kleinkläranlagen stehen für den Bauherrn meist die Kosten für Anschaffung und Einbau der Kleinkläranlage im Fokus. Bezogen auf die Reinigungsleistung sind die Unterschiede der einzelnen Anlagentypen hier jedoch relativ gering. Wichtiger sind die teilweise stark abweichenden Kosten der Kleinkläranlagen für Instandhaltung, Wartung und Entsorgung von Klärschlamm.

Weiterhin sind nicht alle Kläranlagentypen für jede Örtlichkeit geeignet. Planung und Einbau von Kleinkläranlagen gehören auch wegen der oft komplexen rechtlichen Regularien in die Hände von Fachbetrieben.

Fakten Planung und Einbau von Kleinkläranlagen

  • Hersteller und Fachbetriebe bieten eine fachmännische Planung von Kleinkläranlagen an.
  • Vor dem Einbau einer Kleinkläranlage muss ein umfangreicher Genehmigungsantrag gestellt werden.

Günstige Kleinkläranalgen gibt es ab etwa 6.000 Euro.

Prüfen Sie Ihre Kleinkläranlage auf ihre Funktionstüchtigkeit und ob Grenzwerte eingehalten werden: Jetzt mit dem Probenahmeset schnell & einfach Abwasserprobe nehmen und in unser Fachlabor senden.

❶ Test bestellen: Sie entscheiden sich für die passende Analyse (z.B. CSB-BSB Abwasseranalysen).
❷ Probe nehmen: Sie bekommen das Test-Kit für die Probenahme geliefert inkl. aller Utensilien.
❸ Ergebnis erhalten: Sie schicken die entnommene Abwasserprobe an unser Labor. Nach Fertigstellung der Analyseergebnisse erhalten Sie dieses zugestellt.

» Zur Übersicht: Abwasser-Analysen

Planung KKA Abwasserkontrolle

Wer übernimmt die Planung und den Einbau von Kleinkläranlagen?

Die Planung von Kleinkläranlagen übernehmen oft die Hersteller der Anlagen oder deren zertifizierte Partnerbetriebe. Hinweise auf solche Partnerbetriebe finden sich meist auf den Webseiten der Anbieter. Qualifiziert für den Einbau von Kleinkläranlagen sind Betriebe aus den Bereichen Sanitär-, Umwelt-, System- oder Abwassertechnik. Viele dieser Betriebe sind nicht an bestimmte Hersteller gebunden und bieten daher eine unabhängige Beratung zu verschiedensten Modellen an. Auskünfte zu geeigneten Betrieben geben teilweise auch die kommunalen Abwasserentsorgungsbetriebe.

Welche rechtlichen Auflagen müssen vor dem Einbau einer Kleinkläranlage erfüllt sein?

Eine Kleinkläranlage muss die Normen DIN 4261 und EN 12566 erfüllen. Alle Kleinkläranlagen benötigen vor dem Einbau eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin. Vom Bauherrn oder dem beauftragten Planer muss weiterhin ein Genehmigungsantrag in mehrfacher Ausführung bei der zuständigen Wasserbehörde der Kommune oder Stadt eingereicht werden. Dieser Antrag muss die folgenden Schriftstücke enthalten (Abweichungen je nach Kommune möglich): Erläuterungsbericht mit Baubeschreibung, Zeichnung der geplanten Kleinkläranlage, Bauartzulassung, Grundrisszeichnung der Gebäude mit Abwasseranfall, Messtischblatt der Baustelle, Flurkartenausschnitt und Lageplan.

Für die Ableitung der geklärten Abwasser schreiben viele Kommunen extra Normen vor. So muss bei einer Verrieselung ein Mindestabstand zum Grundwasser von ca. 1 Meter eingehalten werden. Bei der Kapazitäts-Planung einer Kleinkläranlage werden sogenannte Wohneinheiten (WE) zugrunde gelegt. Für eine Wohneinheit werden dabei von den Behörden mindestens 4 Bewohner angesetzt.[1] Bis Ende 2015 müssen alle Kleinkläranlagen in Deutschland über eine biologische Reinigungsstufe verfügen. Bestandsschutz für alte Anlagen gibt es nicht. Teilweise ist aber eine Nachrüstung alter Anlagen möglich.

Welche Kosten verursachen Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage?

Die Preise für Kleinkläranlagen beginnen bei ca. 6.000 Euro. Diese Kläranlagen haben jedoch nur eine ausreichende Kapazität für etwa 5 Personen. Die Kosten für die Nachrüstung einer Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe betragen etwa 3.000 Euro. Die jährlichen Kosten einer vollbiologischen Kleinkläranlage (z. B. SBR-Kleinkläranlage) für Wartung, Schlammentsorgung und Strom liegen zwischen 200 und 600 Euro. Als Richtwert können jährliche Kosten von ca. 70 Euro pro Einwohner angesetzt werden.

Die geringsten jährlichen Kosten verursachen Pflanzenkläranlagen. Für vermietete Objekte können die Anschaffungskosten teilweise steuerlich geltend gemacht werden.

✅ Einige Bundesländer fördern den Bau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit Zuschüssen. So wurde in Bayern der Bau einer biologischen Reinigungsstufe für 1 Wohneinheit mit 1.000 Euro bezuschusst.[2] Für einen Antrag zum Betrieb einer Kleinkläranlage werden von Fachbetrieben oder Ingenieurbüros etwa 300 Euro berechnet.

 

Referenzen:

[1] Untere Wasserbehörde Kreis Borken, „Informationen zur Planung von Kleinkläranlagen“
[2] Verwaltungsservice Bayern, „Kleinkläranlagen Förderung“

Bei der Planung von Kleinkläranlagen stehen für den Bauherrn meist die Kosten für Anschaffung und Einbau der Kleinkläranlage im Fokus. Bezogen auf die Reinigungsleistung sind die Unterschiede der... mehr erfahren »
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Planung einer KleinkläranlageBei der Planung von Kleinkläranlagen stehen für den Bauherrn meist die Kosten für Anschaffung und Einbau der Kleinkläranlage im Fokus. Bezogen auf die Reinigungsleistung sind die Unterschiede der einzelnen Anlagentypen hier jedoch relativ gering. Wichtiger sind die teilweise stark abweichenden Kosten der Kleinkläranlagen für Instandhaltung, Wartung und Entsorgung von Klärschlamm.

Weiterhin sind nicht alle Kläranlagentypen für jede Örtlichkeit geeignet. Planung und Einbau von Kleinkläranlagen gehören auch wegen der oft komplexen rechtlichen Regularien in die Hände von Fachbetrieben.

Fakten Planung und Einbau von Kleinkläranlagen

  • Hersteller und Fachbetriebe bieten eine fachmännische Planung von Kleinkläranlagen an.
  • Vor dem Einbau einer Kleinkläranlage muss ein umfangreicher Genehmigungsantrag gestellt werden.

Günstige Kleinkläranalgen gibt es ab etwa 6.000 Euro.

Prüfen Sie Ihre Kleinkläranlage auf ihre Funktionstüchtigkeit und ob Grenzwerte eingehalten werden: Jetzt mit dem Probenahmeset schnell & einfach Abwasserprobe nehmen und in unser Fachlabor senden.

❶ Test bestellen: Sie entscheiden sich für die passende Analyse (z.B. CSB-BSB Abwasseranalysen).
❷ Probe nehmen: Sie bekommen das Test-Kit für die Probenahme geliefert inkl. aller Utensilien.
❸ Ergebnis erhalten: Sie schicken die entnommene Abwasserprobe an unser Labor. Nach Fertigstellung der Analyseergebnisse erhalten Sie dieses zugestellt.

» Zur Übersicht: Abwasser-Analysen

Planung KKA Abwasserkontrolle

Wer übernimmt die Planung und den Einbau von Kleinkläranlagen?

Die Planung von Kleinkläranlagen übernehmen oft die Hersteller der Anlagen oder deren zertifizierte Partnerbetriebe. Hinweise auf solche Partnerbetriebe finden sich meist auf den Webseiten der Anbieter. Qualifiziert für den Einbau von Kleinkläranlagen sind Betriebe aus den Bereichen Sanitär-, Umwelt-, System- oder Abwassertechnik. Viele dieser Betriebe sind nicht an bestimmte Hersteller gebunden und bieten daher eine unabhängige Beratung zu verschiedensten Modellen an. Auskünfte zu geeigneten Betrieben geben teilweise auch die kommunalen Abwasserentsorgungsbetriebe.

Welche rechtlichen Auflagen müssen vor dem Einbau einer Kleinkläranlage erfüllt sein?

Eine Kleinkläranlage muss die Normen DIN 4261 und EN 12566 erfüllen. Alle Kleinkläranlagen benötigen vor dem Einbau eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin. Vom Bauherrn oder dem beauftragten Planer muss weiterhin ein Genehmigungsantrag in mehrfacher Ausführung bei der zuständigen Wasserbehörde der Kommune oder Stadt eingereicht werden. Dieser Antrag muss die folgenden Schriftstücke enthalten (Abweichungen je nach Kommune möglich): Erläuterungsbericht mit Baubeschreibung, Zeichnung der geplanten Kleinkläranlage, Bauartzulassung, Grundrisszeichnung der Gebäude mit Abwasseranfall, Messtischblatt der Baustelle, Flurkartenausschnitt und Lageplan.

Für die Ableitung der geklärten Abwasser schreiben viele Kommunen extra Normen vor. So muss bei einer Verrieselung ein Mindestabstand zum Grundwasser von ca. 1 Meter eingehalten werden. Bei der Kapazitäts-Planung einer Kleinkläranlage werden sogenannte Wohneinheiten (WE) zugrunde gelegt. Für eine Wohneinheit werden dabei von den Behörden mindestens 4 Bewohner angesetzt.[1] Bis Ende 2015 müssen alle Kleinkläranlagen in Deutschland über eine biologische Reinigungsstufe verfügen. Bestandsschutz für alte Anlagen gibt es nicht. Teilweise ist aber eine Nachrüstung alter Anlagen möglich.

Welche Kosten verursachen Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage?

Die Preise für Kleinkläranlagen beginnen bei ca. 6.000 Euro. Diese Kläranlagen haben jedoch nur eine ausreichende Kapazität für etwa 5 Personen. Die Kosten für die Nachrüstung einer Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe betragen etwa 3.000 Euro. Die jährlichen Kosten einer vollbiologischen Kleinkläranlage (z. B. SBR-Kleinkläranlage) für Wartung, Schlammentsorgung und Strom liegen zwischen 200 und 600 Euro. Als Richtwert können jährliche Kosten von ca. 70 Euro pro Einwohner angesetzt werden.

Die geringsten jährlichen Kosten verursachen Pflanzenkläranlagen. Für vermietete Objekte können die Anschaffungskosten teilweise steuerlich geltend gemacht werden.

✅ Einige Bundesländer fördern den Bau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit Zuschüssen. So wurde in Bayern der Bau einer biologischen Reinigungsstufe für 1 Wohneinheit mit 1.000 Euro bezuschusst.[2] Für einen Antrag zum Betrieb einer Kleinkläranlage werden von Fachbetrieben oder Ingenieurbüros etwa 300 Euro berechnet.

 

Referenzen:

[1] Untere Wasserbehörde Kreis Borken, „Informationen zur Planung von Kleinkläranlagen“
[2] Verwaltungsservice Bayern, „Kleinkläranlagen Förderung“

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